Bescheinigungen

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Freistellungsbescheinigung

Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Gültig vom 08.05.2025 bis zum 31.12.2026


Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe

Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen im Sinne des §13b Abs.2 Nr.4 UStG

Gültig vom 08.05.2025 bis zum 31.12.2026


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